FAQ – Ostfriesische Beflaggung

1 Welche ostfriesische Flagge ist die ‘richtige’ Flagge?

Die ostfriesische Trikolore ist schwarz-rot-blau. Warum? Siehe 2.

2 Ist die ostfriesische Flagge eine offizielle Flagge?

Auf der Landschaftsversammlung (der Ostfriesischen Landschaft) im Dezember 1956 wurde ein Flaggenpassus für die Verfassung der Ostfriesischen Landschaft verabschiedet, der die ostfriesischen Farben als offizielle Flagge für die Ostfriesische Landschaft festlegte. Diese Bestimmung wurde 1957 von der Landesregierung in Hannover bestätigt (NLA AU Dep. 1 N Nr. 3476), sodass seitdem auch Behörden die ostfriesische Flagge bei offiziellen Anlässen hissen können. Die Flagge gehört seitdem auch allen ostfriesischen Verwaltungseinheiten (Landkreisen, Gemeinden usw.).

3 Dürfen Kommunen die Flagge mit dem Wappen (mit den Häuptlingsgeschlechtern) hissen?

Das Wappen ist zwar älter als die ostfriesische Flagge und die ostfriesischen Flaggen mit dem Wappen werden auch mehr verkauft als die Flaggen ohne Wappen, aber leider hat diese Flagge keinen offiziellen Status. Es gibt auch Gemeinden, die die ostfriesische Trikolore mit Gemeindewappen hissen. Diese Flaggen können offiziellen Status haben, sofern die Gemeinden sie als ihre Farben angenommen haben.

4 Schreibt das niedersächsische Wappengesetz nur die Länder-, Bundes- und europäische Flagge vor?

Nein, tut es nicht. Das Niedersächsische Wappengesetz schreibt vor, wie die Landesflagge und Landeswappen gestaltet werden. In den Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz findet man unter 1.4: “Den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften […] des öffentlichen Rechts wird empfohlen, an den festgelegten Tagen ihre Dienststellen ebenfalls zu beflaggen.” Kommunen dürfen also innerhalb des Gesetzes selbst über ihre Beflaggung entscheiden, es wird ihnen nur empfohlen, sich an die Beflaggungstage zu halten.

5 Schreibt die Bundesflaggenordnung nur die Länder-, Bundes- und europäische Flagge vor?

Die Bundesflaggenordnung bezieht sich nur auf Rathäuser im Bundeseigentum, Rathäuser im Eigentum der Kommune bleiben davon unberührt.

6 Wer entscheidet über die Beflaggung?

Die Kommune > siehe Frage 4.

7 Warum haben (Ost)Friesen das Recht auf Beflaggung?

Die Friesen sind eine der vier staatlich und europäisch anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland. Die anderen Minderheiten sind die Dänen, Sorben und Sinti & Roma. Das Rahmenüberkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat in der Bundesrepublik Deutschland am 01.02.1998 in Kraft. Schon im ‘Vorwort’ kann man lesen, dass eine demokratische Gesellschaft geeignete Bedingungen schaffen sollte, die “… die eigene Identität [der Minderheiten] zum Ausdruck bringen …” (bzw. bewahren/weiterentwickeln).

8 Wird die ostfriesische Flagge bereits gehisst?

In der Gemeinde Ihlow hängt bereits eine Ostfrieslandflagge vor dem Rathaus. In einigen anderen Gemeinden diskutiert man im Gemeinderat noch über die ostfriesische Flagge.